Diese Gewährleistungsbedingungen gelten, wenn Sie FingerTec Markenprodukte erworben haben, die von FingerTec Worldwide Limited und seinen weltweit autorisierten Vertriebspartnern und Händlern verkauft werden. Die Gewährleistungsbedingungen sind beschränkt auf die Hardwarekomponenten der Hauptgeräte von Fingertec, die von FingerTec Worldwide Limitesd vertrieben und als FingerTec-Produkte (bezeichnet als "FingerTec-Produkte") mit Schutzmarke versehen werden.

FingerTec-Produkte unterliegen der Gewährleistung bei normalem und ordnungemäßer Verwendung sowie bei Herstellungsfehlern im unten angegebenen Zeitraum:

Teile unter Gewährleistung
Eingeschränkte Standardgewährleistung
(Für Vertriebspartner)
Eingeschränkte Standardgewährleistung
(Für Endbenutzer)
Alle Geräte von FingerTec
Hinweis: Schließt FingerTec AdapTec
40 Monate
36 Monate
Nur Ersatzteile und Komponenten unter Gewährleistung
28 Monate
24 Monate
Zubehör
15 Monate
12 Monate
Hinweis:
a. Die verschiedenen Gewährleistungszeiträume für Vertriebspartner und Endbenutzer dienen als Puffer, um die Versanddauer und den Lagerzeitraum auszugleichen, bevor die Produkte am Ende die Kunden erreichen.
b. Die Zeiträume der Eingeschränkten Standardgewährleistung für Stechuhren von FingerTec, zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 1. Januar 2014 gekauft wurden, betragen jeweils 28 Monate und 24 Monate für Vertriebspartner und Endbenutzer.
c. Bitte lesen Sie unter http://warranty.fingertec.com die Ersatzteile von FingerTec, die nicht unter die Gewährleistung fallen, nach.
 
 1. Datum des Gewährleistungsbeginns
Bitte nehmen Sie das Datum auf der Rechnung, die Sie von FingerTec Worldwide Limited erhalten haben, als Datum des Gewährleistungsbeginns.
 
1.1 Diese Gewährleistung ist auf Verarbeitungsfehler und/oder Teile beschränkt. FingerTec-Produkte haben keine Gewährleistung bei
a. Verlust oder Beschädigung von FingerTec-Produkten aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
 
i. Unsachgemäße Behandlung und Wartung des Geräts und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen wie von FingerTec angegeben, etwa Gebrauch im Freien ohne geeigneten Schutz für Modelle für den Innenbereich, Flüssigkeitsschäden, extrem heiße/kalte Bedingungen, die über die Entwicklungsgrenzwerte hinausgehen:
ii. Undichte Batterien, Sand, Schmutz oder Wasserschäden;
iii. Elektrische Überspannung, unsachgemäßer und/oder Kommunikationsanschluss oder instabile Stromversorgung;
iv. Verwendung nicht genehmigter Teile oder Wartung durch einen anderen als unsere autorisierten Partner;
v. Seriennummer und/oder Gewährleistungsaufkleber wird verändert, entfernt oder bis zur Unkenntlichkeit beschädigt;
vi. Veränderung oder Modifikation, die nicht vorher von FingerTec genehmigt wurde;
vii. Versand und/oder Transport des Geräts.
   
b. Teile, die nicht unter die Gewährleistung fallen zu denen Folgende gehören:
 
i. Front- und Rückgehäuse des Geräts (Produktcode: FTAC1007)
ii. Tastenknöpfe (Produktcode: FTAC1009)
iii. Scannerabdeckung (Produktcode: FTAC1010)
iv. 5V Adapter (Produktcode: FTGL0005)
v. Prisma (Produktcode: FTGL0004)
 
2. Gewährleistungsabwicklungen
2.1 Alle Gewährleistungsansprüche MÜSSEN vollständig zusammen mit den erforderliche Informationsfeldern im
Digitalen Garantieregistrierungsformular, um unseren Kunden den bestmöglichgen Reparatur- und/oder Ersatzservice bieten zu können. FingerTec behält sich das Recht vor, einen Gewährleistungsanspruch von einem beteiligten abzulehnen, der nicht die angegebenen vorgeschriebenen Angaben liefert.
   
2.2 Während des Gewährleistungszeitraums kann FingerTec entscheiden, ob eine defekte Komponente, die sich noch im Gewährleistungszeitraum befindet, reüariert oder ersetzt wird.
   
2.3 FingerTec behält sich das Recht vor, das fehlerhafte FingerTec-Produkt oder relevante Teil(e) durch ein Produkt oder ein gleichwertiges Teil zu ersetzen statt es zu reparieren. Wenn ein ersatz erforderlich ist, wird das ersetzte FingerTec-Produkt oder die -Komponente zum Eigentum von FingerTec.
   
2.4 FingerTec rät Endbenutzern/Vertriebspartnern davon ab, eine vollständige FingerTec-Stechuhr zur Reparatur an FingerTec Worldwide zurücjzugeben. Sollte dies aber erforderlich sein, führt FingerTec die Reparatur kostenlos durch, wenn sich die Stechuhr nachgewiesenermaßen im Gewährleistungszeitraum befindet. Die mit dem Versand und Empfang dieser Artikel zusammenhängenden Versandkosten und Zollgebühren müssen jedoch von den Endbenutzern/Vertriebspartnern getragen werden. Falls die zurückgegebene FingerTec-Stechuhr den Gewährleistungszeitraum überschritten hat, liegt es in der Verantwortung der Endbenutzer/Vertriebspartner, den Arbeitslohn und die Kosten der in Anhang B. gezeigten Teile zu tragen. Um sich das Reparaturflussdiagramm von FingerTec anzusehen, gehen Sie bitte zu Anhang C.
   
2.5 FingerTec-Vertriespartnern, die über qualifizierte Techniker verfügen, wird geraten, sich beim FingerTec Advanced Repair Program (erweitertes Reparaturprogramm), anzumelden, einem programm, das den vertriebspartnern erlaubt, fehlerhafte Ersatzteile zu reparieren. Informieren Sie sich über dieses Programm unter tips.fingertec.com
   
2.6 FingerTec legt großen Wert auf Gewährleistungsetiketten als Referenzpunkte. Bitte entfernen Sie die Etiketten nicht, um zukünftige Komplikationen zu vermeiden. Fehlerhafte Teile ohne Gewährleistungsetikett haben keine gültige Gewährleistung mehr, und FingerTec hat das Recht, gegebenenfalls entsprechende Kosten zu berechnen.
 
Beispiele für Etiketten:
   
2.7 FingerTec gibt für den verbleibenden Gewährleistungszeitraum weitzerhin Garantie für die Stechuhr, nachdem sie repariert wurde.
   
2.8 FingerTec übernimmt KEINE Verantwortung für den Verlust von Daten oder Programmen in einem FingerTec-Produkt, an dem aufgrund eines Gewährleistungsanspruchs gearbeitet wurde. Allen Benutzern wird dringend geraten, ein Vollständiges Backup aller Daten zu machen, bevor sie ihren Artikel wegen eines Gewährleistungsanspruchs einsenden.
   
2.9 Falls das FingerTec-Produkt unter Gewährleistung repariert werden muss, sind die Endbenutzer für die Transportkosten zum und vom FingerTec Einsatzstandort verantwortlich. FingerTec übernimmt keine Haftung für Schäden oder verlust von Artikeln, die sich aus dem Transport des Produkts unter Gewährleistung zum und vom FingerTec Einsatzstandort ergeben. Für den Transport der Artikel tragen der Endbenutzer/Vertriebspartner die Verantwortung. Vertriebspartner haben eine Berechtigung für den von FingerTec initiierten Ersatzteilzuteilungsplan (siehe Anhang A), und es wird ihnen geraten, Ersatzteile zur erleichterung der Wartung zu lagern.
 
3. DOA-Erklärung für Produkte (Dead on Arrival: fehlerhaft bei Lieferung)
3.1 Dead on Arrival (DOA; fehlerhaft bei Lieferung) bezieht sich auf produkte, die nicht eingeschaltet werden können oder nicht normal funktionieren, wenn die Artikel das Lieferziel errreichthaben und die Ursache keine der unter 1.1(a) oben genannten Umstände ist.
   
3.2 Falls ein FingerTec-Produkt DOA, muss FingerTec innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Empfangsdatum über die DOA-Artikel informiert werden.
   
3.3
Die Deklaration von DOA-Artikelm wird über eine offizielle E-Mail an den FingerTec-Hauptsitz (info@fingertec.com) sowie an alle anderen betroffenen Beteiligten vorgenommen.
Hinweis: Vertriebspartner/Händler des DOA-Produkts müssen noch über das Digitale Garantieregistrierungsformular einen Anspruch abschicken, wobei das Empfangsdatum des DOA-Produkts im Feld Problembeschreibung eingetragen wird.
   
3.4 FingerTec wird im weiteren das/die Produkt/e, die als DOA deklariert wurden, nach der Bearbeitung der relevanten Informationen und/oder Bestätigungen ersetzen und alle Transportkosten ausschließlich Zollgebühren tragen.
   
3.5 FingerTec behält sich das Recht vor, die Rücksendung aller als DOA deklarierten Artikel jederzeit zu verlangen. In diesemFall trägt FingerTec alle Transportkosten und Zollgebühren für die zurückgesendeten Artikel.
 
4. Haftungsbeschränkung
4.1 FingerTec übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an den Artikeln, die während des Transports verursacht wurden.
   
4.2 FingerTec ist nicht für jegliche Schäden oder für den Verlust von Daten, Programmen oder entfernbaren Speichermedien jeglicher Art verantwortlich. FingerTec ist nicht verantwortlich dafür oder dazu verpflichtet, Wiederherstellungden oder neuinstalltionen von programmen oder Daten vorzunehmen außer der Software und/oder der Benutzeroberfläche, die während der Herstellung des FingerTec-Produkts von FingerTec installiert wurden.
   
4.3 FingerTec kann nicht verantwortlich gemacht werden für geschäftliche Schäden hinsichtlich entgangener Gewinne oder Ersparnisse, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall oder jeglichen anderen gewerblichen oder wirtschaftlichen Verlust außer den oben angegebenen.
   
4.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn Sie FingerTec oder einen autorisierten Vertreter von FingerTec mögliche Schäden mitgeteilt haben, selbst wenn solche Möglichkeiten vorhersehbar waren.
   
4.5 Falls FingerTec feststellt, dass der Schaden oder der Ausfall, der im Produkt besteht, nicht durch die Gewährleistung gedeckt ist, wird der Vertriebspartner kontaktiert, um festzustellen, oder der Schaden oder der Ausfall gegen Gebühr repariert oder das Produkt im gleichen Zustand, in dem es in Empfang genommen wurde, an den Vertriebspartner zurückgesendet werden soll. FingerTec übernimmt keinerlei Transport-, Abwicklungs- und/oder Zollkosten.
   
4.6 FingerTec-Vertriebspartner sind dafür verantwortlich, alle defekten Teile/Produkte unter Gewährleistung vorzugsweise innerhalb von 3 Monaten und nöchstens innerhalb von 5 Monaten an FingerTec Worldwide zurückzusenden. FingerTec Worldwide hat das Recht, von Vertriebspartnern Gebühren zu erheben, wenn sie besagte Teile nicht nach spätestens 6 Monaten zurücksenden. Defekte Teile, die nicht mehr der Gewährleistung unterliegen, sollen nicht an FingerTec Worldwide zurückgesendet werden.
 
Hinweis für Endbenutzer
Endbenutzer müssen ihren Gewährleistungsanspruch an die Person senden, von der sie das Produkt gekauft haben, etwa autorisierten FingerTec-Vertriebspartnern oder -Händlern.
Endbenutzer und Vertribspartner müssen die Kaufquittung ihre FingerTec-Produkts als Beweis für den Kauf im Fall eines Gewährleistungsanspruchs aufbewahren.
Es liegt in der Verantwortung jeden Endbenutzers sicherzustellen, dass die Software ihres FingerTec-Produkts auf dem neuesten Stand ist.
Vor dem Einsenden eines Produkts aufgrund eines Gewährleistungsanspruchs wird Endbenutztern/Vertriebspartnern dringend geraten, ein Backup ihrer aktuellen Daten in ihrem FingerTec-System zu erstellen. Der Grund dafür ist, dass die Reparatur/der Ersatz aufgrund eines Gewährleistungsanspruches eventuell das Entfernen aller aktuellen Daten vom Produkt erforderlich macht, damit dieses reibungslos läuft. FingerTec kann während eines Gewährleistungsanspruches nicht für Datenverluste af FingerTec-Produkten verantwortlich gemacht werden.
Es liegt in der Verantwortung jeden Endbenutzers, wie oben erwähnt, die Kosten für Transport und Abwicklung aller FingerTec-Produkte zu tragen, die zur Reparatur/zum Ersatz eingesendet werden, ob das Produkt nun der Gewährleistung unterliegt oder nicht.
Endbenutzer/Vertriebspartner sollten sicherstellen, dass ihr/e Produkt/e angemssen verpackt werden, bevor sie an FingerTec gesendet werden, um so sicherzustellen, dass das Produkt während des Versands nicht beschädigt wird.
Zuletzt aktualisiert am: 23/10/2014